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Alles muss raus - Open-Bottle-Day 2012 (15,- €/ Person)
(Ausverkauft)
Am 17.März 2012 (Saint Patrick's Day!) findet ab 17 Uhr einen Open-Bottle-Day im Traubenwirt Hangelar statt. Maximal können 15 Personen teilnehmen. Für 15,- € buchen Sie einen Platz und einen Imbiss für die Veranstaltung, die Whiskys (je 2 cl) werden nach Verbrauch am Abend berechnet, es werden diverse Flaschenanbrüche zur Verkostung angeboten. Der Preis pro Glas wird dabei von 2,- € über 3,- €bis 4,- € reichen - ein einfaches Preismodell. Der "Füllstand" der Flaschen reicht von geschätzten vier bis ca. 20 Portionen. Es ist also nicht gewährleistet, dass jeder Teilnehmer alles probieren kann, dafür ist aber insgesamt genug für alle da. Hier die bisher zusammengestellten Whiskys, die Liste wird noch erweitert werden:
- Bowmore 25 yo
- Bowmore 18 yo
- Bushmills Malt Three Woods 16 y.o. (Irish)
- Breaval 11 yo. Scotch Single Malt Circle
- Bruichladdich 1998 Manzanilla Sherry Wood
- Bruichladdich Octomore 4_167 5 yo.
- C&S Strathmill 16 yo.
- C&S Tomatin 12 yo.
- C&S Highland Park 13 yo.
- C&S Regional Islay (Ed. 1)
- C & S Dram Senior Balblair 21 y.o.
- Caol Ila 27 yo., "Vom Fass"-Abfüllung
- Chieftain's Bunnahabhain Barolo Finish, 10 yo.
- Chieftain's Caol Ila Rum Finish, 13 yo.
- Dalwhinnie Distillers Edition 1990
- Duncan Taylor Isle of Jura 11 y.o.
- Duncan Taylor Ben Nevis 10 y.o.
- Glenkinchie 1992 Distillers Edition
- Gordon & MacPhail Glen Grant 21 yo.
- Kilbeggan 18 y.o. (Irish)
- Kilchoman Vintage 2006/2011, 5 yo.
- Knockando 1990
- Lagavulin 16 yo.
- MacAllan Masters Edition Fine Oak
- MacAllan 10 yo. Sherry Oak
- Oban 1995 Distillers Edition
- Pittyvaich 20 yo.
- Signatory Glenlivet 1996 14 yo. Sherry Butt Cask Strength
- Signatory Linkwood 1991 19 yo.
- The Glenlivet 18 yo.
(Änderung und Irrtum vorbehalten)
Bitte resevieren Sie per E-Mail oder unter 02241 2342765, bitte scheuen Sie sich dabei nicht, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Darüber hinaus können Sie sich in den Newsletterverteiler eintragen, ich halte Sie dann über die Entwicklung auf dem Laufenden.
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- Eine Stornierung ist schriftlich (E-Mail, Telefax, Brief) an Pot Still zu richten.
- Im Falle der Stornierung durch den Käufer werde ich mich bemühen Sie bei Verhinderung auf eine andere Veranstaltung umzubuchen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies ab einem bestimmten Zeitrahmen vor der Veranstaltung nur zu folgenden Storno- bzw. Umbuchungsbedingungen geschehen kann. Pauschalisierte Veranstaltungen (Firmenveranstaltungen, geschlossene Veranstaltungen) sind davon ausgenommen und werden gesondert vereinbart. Sie können, um die genannten Kosten zu verhindern, selbstverständlich jederzeit einen Ersatzteilnehmer nennen:
- Bis 28 Tage vor Veranstaltung fallen keine Stornogebühren an,
- bis 14 Tage vor Veranstaltung 25% des Veranstaltungspreises als Stornogebühr,
- bis 7 Tage vor Veranstaltung 75% des Veranstaltungspreises als Stornogebühr,
- ab 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung bzw. bei Nichterscheinen ist keine Erstattung des Teilnehmerbetrages mehr möglich.
- Ich behalte mir vor, aus wichtigem Grund, insbesondere bei Krankheit des Referenten oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Veranstaltung abzusagen oder auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Im Falle der Nichtdurchführung informieren wir die Teilnehmer zeitnah. Die Teilnehmergebühr kann in diesem Fall entweder erstattet werden oder wird dem Teilnehmer auf den Ersatztermin angerechnet.
- Pot Still ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
- Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
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